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Auftragsverarbeitung (AVV)

Hinweise für Hausverwaltungen als Kunden

Hinweis für die Pilotphase: Diese Seite ist eine vorläufige Fassung und befindet sich in Vorbereitung. Die finalen Texte werden vor dem Produktivbetrieb juristisch geprüft. Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an die unten genannte Kontaktadresse.

Was ist ein AV-Vertrag?

Wenn eine Hausverwaltung Service-Pass nutzt, verarbeiten wir in ihrem Auftrag personenbezogene Daten (z.B. von Mietern und Eigentümern). Nach Art. 28 DSGVO ist dafür ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) zwischen der Hausverwaltung als Verantwortlicher und Service-Pass als Auftragsverarbeiter erforderlich.

Rollenverteilung

Die Hausverwaltung bleibt für die von ihr eingestellten Daten datenschutzrechtlich verantwortlich. Service-Pass verarbeitet diese Daten ausschließlich nach Weisung und zu den vereinbarten Zwecken.

Inhalte des AV-Vertrags

Ein AV-Vertrag regelt insbesondere:

  • Gegenstand, Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung,
  • Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen,
  • technische und organisatorische Maßnahmen,
  • Einsatz von Unterauftragsverarbeitern,
  • Unterstützungs-, Lösch- und Rückgabepflichten.

AV-Vertrag anfragen

Für die Pilotphase stellen wir Ihnen auf Anfrage einen Entwurf des AV-Vertrags zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dazu an info@service-pass.de. Der finale Vertrag wird vor dem Produktivbetrieb juristisch geprüft.