Hinweise für Hausverwaltungen als Kunden
Hinweis für die Pilotphase: Diese Seite ist eine vorläufige Fassung und befindet sich in Vorbereitung. Die finalen Texte werden vor dem Produktivbetrieb juristisch geprüft. Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an die unten genannte Kontaktadresse.
Wenn eine Hausverwaltung Service-Pass nutzt, verarbeiten wir in ihrem Auftrag personenbezogene Daten (z.B. von Mietern und Eigentümern). Nach Art. 28 DSGVO ist dafür ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) zwischen der Hausverwaltung als Verantwortlicher und Service-Pass als Auftragsverarbeiter erforderlich.
Die Hausverwaltung bleibt für die von ihr eingestellten Daten datenschutzrechtlich verantwortlich. Service-Pass verarbeitet diese Daten ausschließlich nach Weisung und zu den vereinbarten Zwecken.
Ein AV-Vertrag regelt insbesondere:
Für die Pilotphase stellen wir Ihnen auf Anfrage einen Entwurf des AV-Vertrags zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dazu an info@service-pass.de. Der finale Vertrag wird vor dem Produktivbetrieb juristisch geprüft.